Im Anschluss an eine regulär abgeschlossene Therapie schließt sich meist unmittelbar eine ambulante oder stationäre Nachsorge an.
Die Nachsorge dient der sozialen, psychischen und körperlichen Stabilisierung suchtkranker Menschen.
Eine ambulante oder stationäre Nachsorge soll Selbstständigkeit fördern, die soziale und berufliche Wiedereingliederung unterstützen und zu einer sinnvollen und suchtmittelfreien Lebensgestaltung führen. Die in der stationären Therapie erreichten Ziele können somit unter Alltagsbedingungen stabilisiert und gesichert werden.
Unsere Beratungsstelle bietet sowohl eine ambulante Nachsorge als auch ein Nachsorge Wohnen an.